| § 1
| Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
| (1)
| Unsere AGB gelten für das Erbringen von Leistungen nach Maßgabe des zwischen
uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
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| (2)
| Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB
abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen Kunden die vertraglich
geschuldeten Leistungen vorbehaltlos erbringen.
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| (3)
| Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber
Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung
vorgenommen.
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| § 2
| Angebot und Vertragsschluß
| (1)
| Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber durch chemisch-technische
Beratungs- und Forschungsleistungen, insbesondere in Form von Projektmanagement.
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| (2)
| Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir
innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen
können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind
freibleibend.
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| (3)
| Sämtliche Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
sowie alle zwischen den Vertragspartnern ausgetauschten, sachbezogenen
Informationen gelten als geheim. Der Auftraggeber darf von Informationen, die
ihm im Rahmen der Beratungs- und Forschungstätigkeit gemacht werden, nur
insoweit Gebrauch machen, als dies der vereinbarte Vertragszweck erfordert.
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| (4)
| An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf
der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
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| (5)
| Vertraglich vereinbarte Leistungsfristen und –termine beruhen jeweils auf
Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Mitteilungen des Auftraggebers.
Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
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| § 3
| Preise und Zahlungsbedingungen
| (1)
| Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Mangels besonderer
Vereinbarungen ist der Preis ohne jeden Abzug zu leisten.
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| (2)
| Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gesamtvergütung mit Beginn der
Gültigkeit des Vertrages fällig.
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| (3)
| Das Honorar ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung zu
entrichten. Bei Verzug der Zahlung erhöht sich der geschuldete Betrag um ein
v.H. pro angefangenen Monat.
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| (4)
| Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der
Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
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| § 4
| Haftung für Mängel
| (1)
| Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich dem Auftragnehmer
angezeigt werden.
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| (2)
| Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die
Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig
verweigern.
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| (3)
| Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die
Pflichtverletzung unerheblich ist.
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| (4)
| Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht,
soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängel handelt. Für
Schadenersatzansprüche eine wegen eines Mangels gilt § 5.
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| (5)
| Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.
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| § 5
| Haftung für Schäden
| (1)
| Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von
Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haften wir für jeden
Grad des Verschuldens.
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| (2)
| Der vorgenannte Haftungsauschluß gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
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| (3)
| Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur dem
unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
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| (4)
| Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit
nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres
beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund
eines Mangels der erstellen Studien. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb der
regelmäßigen Verjährungsfrist.
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| § 6
| Besondere Pflichten des Kunden
| (1)
| Der Auftraggeber gewährleistet, daß alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen
seinerseits oder seiten seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig für den
Auftragnehmer erbracht werden, Diese Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils
gültigen Normen, Sicherheitsbestimmungen (VDE, DIN, etc.) und
Unfallverhütungs-Vorschriften entsprechen.
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| (2)
| Berät der Auftragnehmer den Auftraggeber mit dem Ziel, chemische oder
technische Erzeugnisse oder Verfahren zur Marktreife zu bringen, so hat sich
der Auftraggeber vor der Produktion und Vermarktung von der Markteignung zu
überzeugen.
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| § 7
| Verjährung eigener Ansprüche
| Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195
BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
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| § 8
| Form von Erklärungen
| Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der
Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der
Schriftform.
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| § 9
| Erfüllungsort - Rechtsstand - Gerichtsstand
| (1)
| Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und
Zahlungsort unser Geschäftssitz.
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| (2)
| Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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| (3)
| Die Vertragssprache ist Deutsch. Auf Verlangen des Auftraggebers liefert
der Auftragnehmer Übersetzungen der Angebote sowie der Verträge und Ergebnisse
in eine andere als die Verhandlungssprache. Dazu bedient er sich auf Wunsch
eines Übersetzungsbüros. Soweit die Übersetzungen – gleich aus welchem Grund –
von der deutschen Fassung abweichen, ist alleine die deutsche Fassung
verbindlich. Die Kosten der Übersetzung trägt der Auftraggeber.
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| (4)
| Ausschließender Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
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